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Art. 17 · Anzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 4 · Original-PDF
7 C.4 Sondernutzungsplanungen / Ausnahmeüberbauungen 8 § 17 Anzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos / Mofas Abstellplätze: § 106 RBG und
1Die minimale Zahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos / Mofas (Normalabstellbedarf) bemisst sich gemäss den Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 sowie der dazugehörenden Verordnung. Für die Dimensionierung von Parkierungsanlagen gelten die Normalien der VSS.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.