← BZO Bettingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 172

BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 49 · Original-PDF

1Bei Zahlung vor dem festgesetzten Termin können Abzüge (Skonti) zugelassen werden.

2Verspätete Zahlungen sind zum gleichen Satz wie Steuerschulden beim Kanton von der Fälligkeit an zu verzinsen. 49 Bau- und Planungsgesetz 730.100

3Sind die Grundstücke sechs Monate nach der vollständigen Erfüllung der Beitragspflicht noch nicht so weit erschlossen, dass sie den Nutzungsplänen entsprechend bebaut werden können, sind die Bei­ tragsleistungen in der zusätzlich beanspruchten Zeit zum gleichen Satz wie vorzeitig bezahlte kantona­ le Steuern zu verzinsen. 8.B.VI. Haftung der Grundstücke

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.