Art. 52
BZO Zürich · S. 41 · Original-PDF
102 1 Zwischen Schanzengraben und Bahnhof Enge ent stand im Gebiet der Kernzone Enge seit der Mitte des 19. Jahr hunderts ein Wohngebiet mit zwei- bis viergeschossigen Einund Mehrfamilienhäusern. Prägend sind die schlossähnlichen Wohnblöcke an der Seefront und die erhaltenen Blockrand bebauungen zwischen Genfer- und Alfred-Escher-Strasse. Ab 1930 entstand zwischen Schanzengraben und Beethoven strasse ein modernes Geschäftsviertel, grössernteils im Landi stil. Gebiets charakter
2Um das ehemalige Bezirksgebäude von 1857 entstanden im Ge biet der Kernzone Selnau zunächst im nördlichen Teil spätklassi zistische, meist viergeschossige Mehrfamilienhäuser; jünger und der Zeit entsprechend reich gegliedert und ornamentiert sind die vier- bis fünfgeschossigen Bauten der Brandschenke-, Freigutund Gartenstrasse. 101 Fassung gem. GRB vom 28. August 2019; Inkraftsetzung 15. Mai 2020 (STRB Nr. 243/2020). 102 Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 41 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100 Art. 52bis103 1 Eine Zahlenangabe entlang der Baubereichslinie in den Bereichen A und B bezeichnet die zulässige Gebäudehöhe in Metern. Sie geht der Gebäudehöhe gemäss Art. 32 vor. Zusatz vorschriften Kongresshaus und Tonhalle
2Dachgeschosse sind in den Bereichen A und B unter Vorbehalt von Abs. 3 nicht erlaubt. Die Dächer sind als Flachdächer aus zubilden.
3Im Bereich A darf auf dem Flachdach an die nördliche Profiler haltungslinie ein Windfang mit einer maximalen Grundfläche von 45,0 m2 und einer maximalen Höhe von 3,0 m angebaut werden.
4Das bestehende Vordach an der Ostfassade von Tonhalle/ Kongresshaus (Claridenstrasse) darf ausserhalb des Baube reichs unter Beibehaltung des bestehenden Lichtraums sowie der bestehenden Gestaltung und Dimensionierung nach Süden verlängert werden.
5Das gesamte Vordach darf mehr als 1,5 m über die Verkehrs baulinie hinausragen.
6Die Bauherrschaft hat durch ein Gutachten die Notwendigkeit und den Umfang von Schutzmassnahmen zu prüfen, um sicher zustellen, dass das Personenrisiko im Sinne der Störfallverord nung 104 hinreichend klein ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.