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Art. 24l

BZO Zürich · S. 27 · Original-PDF

73 1 Entsprechend den Vollgeschossen gemäss Planein­ trag gelten folgende Grundmasse: Hauptgebäude Vollgeschosse max. 3 4 anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 anrechenbares Dachgeschoss 1 1 Gebäudehöhe max. 11,5 m 14,7 m Firsthöhe max. 5 m 5 m Grenzabstand min. 3,5 m 3,5 m

2Die geschlossene Bauweise ist entlang von Strassen und Plät­ zen im seitlichen Bereich bis auf eine Bautiefe von maximal 16 m gestattet; im rückwärtigen Bereich ist sie nicht zulässig.

73Fassung gem. GRB vom 30. November 2016; Inkraftsetzung 1. November 2018 (STRB Nr. 686/2018). 27 Bauordnung der Stadt Zürich Bau- und Zonenordnung (BZO 2016) 700.100

3Für Hauptgebäude gilt eine maximale Bautiefe von 16 m, ge­ messen ab der Baulinie oder der Strassenabstandslinie. Auf An­ trag der Bauherrschaft kann bei einer städtebaulich und gestal­ terisch guten Lösung die Bautiefe überschritten werden, sofern keine grössere Ausnützung entsteht.

4Strassenseitig dürfen einzelne Vorsprünge wie Erker, Balkone und dergleichen die Fassade maximal um 1,5 m auf höchstens einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge überragen. Die gleichen Einschränkungen gelten für Vorsprünge im seitlichen Bereich.

5Bestehende Hauptgebäude (Stichtag 1. Januar 1999), die die maximale Bautiefe überschreiten oder im dahinter liegenden Bereich stehen, dürfen über die kantonal geregelte Bestandes­ garantie hinaus unter Beibehaltung der bisherigen Gebäude­ grundfläche und Geschossigkeit sowie des bisherigen Gebäu­ dekubus ersetzt werden. Dabei sind die Grundmasse gemäss Abs. 1 einzuhalten. Nur unter der Voraussetzung, dass das neu erstellte Hauptgebäude die Bautiefe einhält und den bisheri­ gen Gebäudekubus aufgibt, dürfen bisher nicht ausgeschöpfte Grund­masse gemäss Abs. 1 beansprucht werden.

6Bei bestehenden Gebäuden (Stichtag 1. Januar 1999) darf ein bereits vorhandenes zweites Dachgeschoss ausgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.