← BZO Zürich · Inhaltsverzeichnis

Art. 24i · In den Gebieten b, c und d dürfen 2 % der im Hofbe

BZO Zürich · S. 27 · Original-PDF

­ reich gelegenen Parzellen und Parzellenteile, wenigstens jedoch 10 m2, mit besonderen Gebäuden überstellt werden. Besondere Gebäude 3. Quartiererhaltungszone II Art. 24k 1 Die Gebiete zeichnen sich aus durch eine mehrheitlich offene Bauweise des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts mit prägnanten Strassenräumen und parkähnlichen Gärten. Gebiets­ charakter

2Die Fassaden sind repräsentativ gestaltet und weisen überwie­ gend 3 bis 4 Vollgeschosse mit ausgeprägtem Sockelgeschoss und Traufbereich auf.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.