Art. 24d
BZO Zürich · S. 24 · Original-PDF
68 1 Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächen fenster sind nur gestattet, wenn sie sich gut in die Dachland schaft einfügen. Dachgestaltung von Schräg dächern
2Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind nur im ersten Dach geschoss zulässig.
3Im zweiten Dachgeschoss sind nur Dachflächenfenster sowie Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und kleinere technisch bedingte Aufbauten erlaubt. Die gesamte Fensterflä che darf höchstens einen Achtel der Bodenfläche des zugehöri gen Raums betragen.
4Herrschen Mansardendächer und ähnliche steile Dachformen vor und erreicht die Mehrzahl der Gebäude mit ihrer Traufe die erlaubte Gebäudehöhe, darf die für das Schrägdach zulässige Dachebene durchstossen werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.