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Art. 14

BZO Zürich · S. 16 · Original-PDF

38 1 In den folgenden Zonen erhöht sich der Grenzab­ stand bei Fassadenlängen von mehr als 12 m um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens auf folgende Masse: Mehrlängen­ zuschlag W2bI W2bII W2bIII W2 W3 W4b W4 W5 W6 10 m 10 m 10 m 10 m 10 m 11 m 11 m 12 m 13 m

2In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit erhöhter Aus­ nützung entfällt der Mehrlängenzuschlag.

3Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag mass­ geblichen Fassadenlänge werden Fassadenlängen von Haupt­ gebäuden, deren Gebäudeabstand 7 m unterschreitet, zusam­ mengerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.