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Art. 6 · Nutzung

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 6 · Original-PDF

1In der Altstadtzone sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.