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Art. 39

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 19 · Original-PDF

1Die Baubehörde kann Beiträge leisten für die Erhaltung und Beiträge an Bauvorhaben für kommunal gePflege kommunal geschützter, schützenswerter und erhaltensschützte, schützenswerter historischer Kulturdenkmäler nach Massgabe der bewilund erhaltenswerte ligten Kredite. historische Kulturdenk- 2Für die Ausrichtung von Beiträgen an die Erhaltung und mäler Pflege geschützter, schützenswerter und erhaltenswerter historischer Kulturdenkmäler erlässt die Gemeinderatskommission Richtlinien. 3.3 Naturobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.