Art. 40 · Naturinventar
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 19 · Original-PDF
1Das Naturinventar enthält die wertvollen und besondes wertvollen Naturobjekte. Diesen werden Lebensraumtypen mit untergeordneten Objekttypen zugeordnet. Definiert werden darin die Qualifikationskriterien für die Aufnahme ins Naturinventar, deren Wert als Naturobjekt und die Schutzziele. 2Das Naturinventar bezweckt den Erhalt und die Förderung der Biodiversität auf dem Stadtgebiet. 3Der Inhalt des Naturinventars ist grundsätzlich orientierender Natur, soweit die darin enthaltenen Objekte nicht bereits durch bestehendes übergeordnetes Recht geschützt sind. Das Naturinventar dient ergänzend zum übergeordneten Recht als Arbeitshilfsmittel und Grundlage bei Nutzungsplanungen und für das Baugesuchsverfahren, insbesondere bei der
19 711 Festlegung und Begründung von angemessenen Schutzmassnahmen.
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