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Art. 16 · Nutzung

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 9 · Original-PDF

1In den Mischzonen sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe zulässig. 2In der 5-geschossigen Mischzone mit geschlossener Bauweise darf das Erdgeschoss strassenseitig nicht mit Wohnnutzung belegt werden. 3In den Mischzonen Bahnhof gelten zusätzlich folgende speziellen Bestimmungen:

–Für Neubauten ist ein Qualitätsverfahren durchzuführen und die sich daraus ergebenden, von § 5 abweichenden Nutzungsmasse, werden im Rahmen eines Gestaltungsplans konkretisiert.

–Im Rahmen eines Gestaltungsplans dürfen punktuell maximal

8Vollgeschosse und eine Gesamthöhe von 25.5 m realisiert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.