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Art. 17 · Gebäudetiefe

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 9 · Original-PDF

Bei Blockrandüberbauungen ist eine maximale Gebäudetiefe von 15 m zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.