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Art. 1

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 1 · Original-PDF

1Die Bestimmungen dieses Reglements bezwecken eine akZweck und Geltung (§ 1 KBV) tive Gestaltung und die wirtschaftliche, gesunde und harmonische Entwicklung der Stadt als regionales Zentrum und Ort der Begegnung. Sie fördern die Wohnqualität und die Durchgrünung der Stadt, pflegen die Landschaft und das Stadtbild und schützen deren wertvollen Teile. 2Die vier verschiedenen Standorttypen-Gebiete für die Berechnung des reduzierten Bedarfs an Parkfeldern nach § 5 des Reglements über Parkfelder für Motorfahrzeuge werden in einem speziellen Nutzungsplan festgesetzt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.