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Art. 46bis · Schützenswerte Bauten

BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 21 · Original-PDF

1Grundsatz Als schützenswert sind im Zonenplan wichtige und charakteristische Bauten bezeichnet, die als Einzelobjekte (Eigenwert) und als Bestandteil einer Gebäudegruppe bzw. des Ortsbildes (Situationswert) von Bedeutung sind.

2Möglichst ungeschmälerte Erhaltung Sie sind in ihrer ursprünglichen Form (Lage, Stellung, Volumen, Proportionen, äussere Erscheinung) sowie in ihrer alten Bausubstanz möglichst ungeschmälert zu erhalten. Ein Abbruch ist zulässig, wenn keine Sanierung möglich ist und wenn gleichzeitig ein bewilligungsfähiges Ersatzprojekt mit gesicherter Ausführung vorliegt, das oben genannte Eigenschaften einhält. Abweichungen, die das Ortsbild verbessern sind zulässig.

3Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege Baugesuche sind der Fachstelle Ortsbildschutz zur Stellungnahme zu unterbreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.