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Art. 47 · Erhaltenswerte Bauten

BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 21 · Original-PDF

1Grundsatz Bauliche Massnahmen an erhaltenswerten Kulturobjekten sind möglichst frühzeitig, d.h. im Zeitpunkt des Vorprojektes, mit der Denkmalpflege und der Baukommission abzusprechen. Bei den im Zonenplan als erhaltenswert bezeichneten Objekten handelt es sich um charakteristische Bauten, welchen vor allem als Bestandteil einer Häusergruppe oder einer Gebäudereihe im Ortsbild Bedeutung zukommt.

2Wenn immer möglich Erhalten Sie sollen wenn immer möglich in Stellung, Volumen (Fassadenflucht, Geschosszahl, Firstrichtung) und äusserer Erscheinung erhalten werden. Der Abbruch bedingt ein bewilligungsfähiges Ersatzprojekt mit gesicherter Ausführung, das obengenannte Eigenschaften einhält. Abweichungen, die das Ortsbild verbessern sind zulässig. Baugesuche sind der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 19 4. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.