Art. 46 · Geschützte Bauten
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 20 · Original-PDF
1Grundsatz Bauliche Massnahmen an geschützten Kulturobjekten sind möglichst frühzeitig, d.h. im Zeitpunkt des Vorprojektes, mit der Denkmalpflege und der Baukommission abzusprechen.
2Schutz Die im Zonenplan als geschützt bezeichneten Objekte sind aufgrund ihres architektonischen, kulturellen oder historischen Wertes durch Beschluss des Regierungsrates geschützt. Alle Veränderungen - insbesondere auch die Erneuerung oder Änderung von Farben, Materialien und Details - sind der kantonalen Denkmalpflege zur Genehmigung zu unterbreiten.
3Genehmigung der kantonalen Denkmalpflege Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 18
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