← BZO Wangen bei Olten · Inhaltsverzeichnis
Art. 45 · Geschützte Archäologische Fundstellen
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 20 · Original-PDF
Durch die Kulturdenkmälerverordnung vom 19.12.1995 werden die archäologischen Funde und die archäologischen Fundstellen unmittelbar geschützt (§ 5). Vor Erteilen der Baubewilligung sind der Kantonsarchäologie alle Baugesuche zur Zustimmung einzureichen, die sich auf Geschützte Archäologische Fundstellen und deren Umgebung beziehen (§ 17).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.