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Art. 44 · Einzelbäume und Baumgruppen geschützt

BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 20 · Original-PDF

1Erhaltung Die im Bauzonenplan und im Gesamtplan als geschützt eingetragenen Einzelbäume und Baumgruppen sind zu erhalten. Verboten sind alle Massnahmen, welche direkt oder indirekt den Erhalt des Baumes gefährden.

2Ersatzpflanzung Die Beseitigung aus zwingenden Gründen (Krankheit, Alter, Gefährdung) bedarf der Genehmigung des Gemeinderates. Dieser regelt die Ersatzpflanzung mit artgleichen bzw. standortheimischen Bäumen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Ersatzpflanzung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.