Art. 41 · Freihaltezone
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 18 · Original-PDF
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1Zweck Die Freihaltezone umfasst empfindliche Landschaftskammern, sowie den unüberbaubaren Teil der Grundwasserschutzzonen I + II im Bereich des Sondernutzungsplanes „Sägerei-Pumpwerk“.
2Nutzung Zulässig sind Landwirtschaft, Gartenbau und Parkanlagen. Die typischen Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Hochstamm-Obstbäume usw. sind ungeschmälert zu erhalten, zu pflegen und wo nötig zu ergänzen. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 16
3Bauten und Anlagen Das Erstellen von Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen, Materialablagerungen sowie weitere Massnahmen und Nutzungen sind untersagt. Sowohl Bestand als auch Wiederaufbau der bestehenden Bauten und Anlagen sind gewährleistet.
4Ausnahmen Ausnahmen bezüglich Abs. 3 sind für Flur- und Wanderwege, kleinere Bienenhäuser, Weidunterstände und ähnliches möglich, wenn diese für die Bewirtschaftung erforderlich und auf den beanspruchten Standort angewiesen sind und die Landschaft nicht beeinträchtigen. Im Bereich des Sondernutzungsplanes „Sägerei-Pumpwerk“ gelten dessen Vorschriften.
5Besondere
Bestimmungen
6Hinweis Siehe auch § 38.
7Empfindlichkeitsstufe ES III. 3.8 Gebiete
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.