Art. 26bis · Zentrumszone
BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 9 · Original-PDF
Z
1Zweck 1 Zweck Die Zentrumszone um die Dorfstrasse ist Teil der kommerziellen Achse Wangens entlang der Dorfstrasse. Sie soll ein attraktiver und dichter Teil des Dorfzentrums werden und den Dorfplatz als „Stube“ und die angrenzenden Teile der Dorfstrasse als „Entree“ räumlich fassen und Ort der Begegnung sein. Die dahinter liegenden Sektoren sind für Wohnbauten im öffentlichen Park vorgesehen.
2Nutzung 2 Nutzung Zulässig sind öffentliche Bauten und Wohnbauten. Entlang der Dorfstrasse sind zudem nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen, Arbeiten und Dienstleistungen ist anzustreben. Im direkt an öffentliche Fussgängerbereiche angrenzenden Erdgeschoss sind nur Nutzungen zulässig, die zur Belebung der Freifläche beitragen oder dieser nicht hinderlich sind; kundenintensive Verkaufsgeschäfte sind nur in Erdgeschossen zugelassen, Wohnungen nicht. Lagergebäude, freistehende Einfamilienhäuser sowie eine Nutzung durch das Sexgewerbe oder Kultusbauten sind nicht zulässig.
3Baumasse Zulässig sind 4 Vollgeschosse. Ein zusätzliches Attika ist nicht zulässig. Die übrigen Baumasse werden im Gestaltungsplan festgelegt.
4Gestaltung
und Erschliessung Es gilt Gestaltungsplanpflicht „C“. Der Gemeinderat kann von der Pflicht zur Erstellung eines Gestaltungsplanes befreien, wenn ein von ihm genehmigtes Konzept über das Gestaltungsplangebiet vorliegt. Im Rahmen dieses Konzeptes ist eine Ausnützungsziffer von 0.65 zulässig. Die Baubehörde kann das Anschlagen von Reklamen, Aushängen, Plakaten, kleinformatigen Firmenschildern, beleuchteten Anschriften usw. bewilligen, wenn sie nicht anstössig sind und das Ortsbild nicht stören.
6Empfindlichkeitsstufe ES II. Die im Bauzonenplan dargestellten, mit Lärm vorbelasteten Bereiche werden zur ES III aufgestuft. Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 7
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