Art. 44 · Geschützte Naturobjekte (Einzelbäume)
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 23 · Original-PDF
Die im Bauzonenplan geschützten Einzelbäume sind zu erhalten. Verboten sind sämtliche Massnahmen, die den Erhalt dieser Einzelbäume direkt oder indirekt gefährden. 1 Zweck (z.B. das Errichten von Bauten, Abgrabungen im Wurzelgebiet sowie dem Schutzzweck widersprechende Massnahmen). Massnahmen zum Schutz der Infrastruktur (Strassen, Kanalisationen, Drainagen) gehen jedoch vor. Abgänge sind am gleichen oder an einem gleichwertigen Ort in der Nähe zu ersetzen. Es sind nur einheimische, standortgerechte Bäume zugelassen. Die Beseitigung von Bäumen ist nur aus zwingenden Gründen zulässig (Krankheit, Alter, Gefährdung) und bedarf der Bewilligung der kommunalen Baubehörde. Diese regelt die Ersatzpflanzung.
2Zuständigkeiten Zuständig für Unterhalt und Ersatzpflanzung ist die Grundeigentümerschaft 3 Darstellung Die Bäume sind in den Nutzungsplänen dargestellt. Hecken
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.