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Art. 38 · Ensembleschutzzone

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 21 · Original-PDF

Die Ensembleschutzzone bezweckt die Erhaltung charakteristischer Quartiere als identitätsstiftende Zeitzeugen Schönenwerds. 1 Zweck Insbesondere bezweckt die Ensembleschutzzone die Erhaltung und Aufwertung der charakteristischen Umgebung der Bauten (Freiflächen, Gärten, Strassenraum). Zusätzlich zu den Vorschriften der entsprechenden Bauzone gilt: 2 Nutzung Die Ensembleschutzzone wird als überlagernde Nutzung im Bauzonenplan dargestellt. 3 Gestaltung Bestehende Grünstrukturen sind zu erhalten oder im Sinn der Zweckbestimmung möglichst gleichwertig zu ersetzen. Als gleichwertiger Ersatz werden Neupflanzungen anerkannt, wenn die Anzahl und der Charakter der Jungpflanzen dem bisherigen Bestand entsprechen. Insbesondere die Gärten samt ihren typischen Einfriedungen sind zu erhalten. Die bauliche Struktur soll den Charakter des Ortsbildes bestimmen. Neubauten und Aussen-, Frei- und Grünräume haben sich typologisch, d.h. hinsichtlich Volumen, Massstab, Stellung, Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung in die bestehenden Strukturen einzufügen und eine gute Gesamtwirkung zu erzielen.

4Begutachtung Die Baubehörde holt für die gestalterische Beurteilung von Baugesuchen die Stellungnahme einer Fachperson oder der kantonalen Fachstelle für Ortsbildschutz ein. Es ist frühzeitig mit der Baubehörde Kontakt aufzunehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.