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Art. 36 · Landwirtschaftszone

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 19 · Original-PDF

LW Die Landwirtschaftszone dient der Sicherung ausreichender Kulturlandflächen für die 1 Zweck Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie dem Schutz von Natur und Landschaft.

2Nutzung Zugelassen ist die bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nutzung für Ackerund Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und Obstbau sowie Gartenbau. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) und PBG (insb. § 37bis PBG). Zulässig sind betriebsnahe nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe gemäss Art. 16 / 16a RPG und Art. 24 / 24b RPG. Es gilt § 50 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. 3 Baumasse Die maximale Silohöhe beträgt 15.0 m. Ausnahmen können in begründeten Fällen durch die Baubehörde bewilligt werden.

4Gestaltung Ausmass, Stellung des Daches, Dachform und Dachneigung, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sowie die Umgebungsgestaltung sind so zu wählen, dass sie sich gut ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung einordnen. Die Umgebung ist in der Regel mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu begrünen. Bezüglich Düngverbot entlang offener Gewässer, Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern ist das Merkblatt «Pufferstreifen - richtig bemessen und bewirtschaften» (KIP / PIOCH, AGRIDEA, Januar 2017) zu konsultieren. 5 Hinweis RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 19/31 \i \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement 5. überlagernde Festlegungen Ortsbildschutzzone OBS

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.