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Art. 29 · Arbeitszone

BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 16 · Original-PDF

A Die Zone bezweckt den Erhalt der Gewerbenutzung. Zweck Zugelassen sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. 2 Nutzung Es ist maximal eine betriebsnotwendige Wohnung pro Liegenschaftseigentümerschaft zulässig. Hierzu braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Grundlage für die Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag mit der Liegenschaftseigentümerschaft sowie das Pflichtenheft für die Hauswartpflichten. Es gilt § 49 dieses Reglements. 3 Bauvorschriften Gebäude mit Lagerflächen über 500 m2 Bruttogeschossfläche sind nur zugelassen, wenn der Anteil der Lagerfläche im Erdgeschoss und in den Obergeschossen höchstens 50% der gesamten auf dem Grundstück realisierten Bruttogeschossfläche beträgt. Diese

4Lagerflächen Bestimmung gilt auch für Nutzungsänderungen sowie für jede einzelne Bauetappe. Nicht als Lagerflächen gelten Flächen für die Herstellung, Fertigung, Veredelung, Montage und Kornmissionierung von Gütern, sowie Flächen für Büros, Verkauf, Kommunikation und Ausstellungen. Bauvorhaben unterliegen der Gestaltungsplanpflicht, wenn 5 GestaltungsplanPflicht

a)sie schädliche Auswirkungen haben oder ein grosses Verkehrsaufkommen verursachen (§ 46 PBG).

b)sich zeigt, dass wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Festlegungen im Baubewilligungsverfahren nicht getroffen werden können. Die Grünflächen sind auf den einzelnen Parzellen in der Regel im Bereich der Parzellengrenzen anzuordnen und naturnah zu bepflanzen.

6Grünflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.