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Art. 13 · Mobilfunkanlagen
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 9 · Original-PDF
Allgemein Mobilfunkanlagen sind grundsätzlich in den Arbeitszonen (A, A+) zu erstellen. Erst wenn in diesen Zonen ein Standort nicht möglich ist, kann ein Standort in einer anderen Zone in Erwägung gezogen bzw. geprüft werden. Mobilfunkanlagen in der Ortsbildschutzzone sowie in der Ensembleschutzzone sind nicht zulässig. Dieser Paragraph ist nur auf optisch als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen anwendbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.