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Art. 27 · Kommunales Aufwertungsgebiet Natur und Landschaft AN+L

BZO Zonenreglement Olten · S. 17 · Original-PDF

1. Zweck und Inhalt Erhaltung und Aufwertung von vielfältigen Gebieten für Tiere und Pflanzen. 2. Nutzung Gemäss Grundnutzung, soweit sie dem Zonenzweck nicht widerspricht. 3. Vereinbarung Zur Erreichung der Schutzziele sind Vereinbarungen mit den Bewirtschafter/-innen und Grundeigentümer/-innen anzustreben. Darin werden Bewirtschaftungsmassnahmen und allfällige Abgeltungen für naturschützerische Leistungen festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.