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Art. 2 · Altrechtliche Bauten

BZO Zonenreglement Olten · S. 4 · Original-PDF

1. Rahmen der Erweiterungen Bei altrechtlichen Bauten in den Zonen W2, Eh und L, die nicht mehr als 2 Geschosse aufweisen, können kleinere An- und Ausbauten wie Erker, Zimmeranbauten, Dachausbauten, Garagen, auch bei einer Überschreitung der Ausnützungsziffer unter den folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise bewilligt werden:

a)Die Überschreitung der Ausnützungsziffer beträgt nicht mehr als 20 %

b)Es werden weder öffentliche Interessen, insbesondere der Ästhetik, der

Wahrung des Quartierbildes und der Erhaltung ausreichender Grünflä-

chen, noch schützenswerte private Interessen verletzt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.