Art. 2 · Altrechtliche Bauten
BZO Zonenreglement Olten · S. 4 · Original-PDF
1. Rahmen der Erweiterungen Bei altrechtlichen Bauten in den Zonen W2, Eh und L, die nicht mehr als 2 Geschosse aufweisen, können kleinere An- und Ausbauten wie Erker, Zimmeranbauten, Dachausbauten, Garagen, auch bei einer Überschreitung der Ausnützungsziffer unter den folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise bewilligt werden:
a)Die Überschreitung der Ausnützungsziffer beträgt nicht mehr als 20 %
b)Es werden weder öffentliche Interessen, insbesondere der Ästhetik, der
Wahrung des Quartierbildes und der Erhaltung ausreichender Grünflä-
chen, noch schützenswerte private Interessen verletzt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.