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Art. 19 · Altstadtzone und Schutzzone: Allgemeine Bestimmungen
BZO Zonenreglement Olten · S. 15 · Original-PDF
1. Zweck Die Schutzzonen bezwecken grundsätzlich die Erhaltung dieser als schützenswert beurteilten Ensembles als bedeutende Kulturdenkmäler in ihrer Substanz, städtebaulichen Konzeption, geschichtlichen Bedeutung und ästhetischen Wirkung.
2. Schutzverordnung Die Schutzverordnung ist Grundlage für die Beurteilung der Bauvorhaben durch die Altstadtkommission und für deren Entscheide.
3. Altstadtkommission Die Altstadtkommission ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.