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Art. 8 · Gebühren(§ 13 KBV)

BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 5 · Original-PDF

Gebühren (§ 13 KBV) Die Baukommission erhebt für die Beurteilung der Baugesuche und für die Überwachung der Bauten Gebühren (siehe Gebührenreglement). Beurteilung und Überwachung Vorbehalten bleiben höhere Kosten, die durch zusätzliche Kontrollen der Baube-

2Zusätzliche Kosten hörde oder den Beizug von Fachleuten entstehen.

3Kostenvorschüsse Die Baukommission kann Kostenvorschüsse verlangen und ihre Verrichtungen von deren Leistung abhängig machen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.