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Art. 13 · Anforderung Veloparkierung

BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 6 · Original-PDF

Für Velos sind Abstellräume zu schaffen. Der Bedarf ist gemäss der aktuell gültigen Norm VSS 40 065 «leichter Zweiradverkehr; Abstellanlagen, Bedarfsermittlung» zu bestimmen, die technischen Ausstattung hat sich nach VSS 40 066 «Parkieren Projektierung von Veloabstellplätzen zu richten und hat eine angemessene Anzahl Abstellplätze für Spezialvelos (Cargobikes, Veloanhänger etc.) aufzuweisen. Veloabstellplätze müssen ebenerdig oder über eine Rampe, nicht tiefer als im ersten Untergeschoss erreichbar sein. 2 Türen, Treppen, Geländer(§ 54 KBV)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.