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Art. 22 · Naturgefahrenbereich Sandrain/Golpen
BZO Zonenreglement Dulliken · S. 18 · Original-PDF
In diesem Bereich ist bei Bauvorhaben ein Geologe zur Baugrunduntersuchung beizuziehen. Dabei ist insbesondere auf die Rutschgefährdung und auf die Ableitung der Hang- und Sickerwasser zu achten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.