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Art. 32 · Geschützte Kulturobjekte

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 17 · Original-PDF

1Die im Bauklassenplan und die im Gesamtplan bezeichneten Kulturobjekte sind aufgrund ihres architektonischen, kulturellen oder historischen Wertes geschützt (Anhang 4). Sie sind so zu erhalten und zu unterhalten, dass ihr Bestand gesichert ist. Geschützte Kulturobjekte

2Für die vom Regierungsrat oder vom Gemeinderat geschützten Objekte gelten die entsprechenden Schutzverfügungen.

3Alle Veränderungen sind der kantonalen Denkmalpflege1) zu unterbreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.