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Art. 28 · Gebäudelängen und Gebäudetiefen

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 16 · Original-PDF

Gebäudelängen und Gebäudetiefen In den im Bauklassenplan speziell bezeichneten Gebieten sind die Gebäudelängen und Gebäudetiefen über dem Erdgeschoss beschränkt. Im Erd- und Untergeschoss ist die Gebäudelänge nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.