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Art. 29 · Rückwärtige Bauten
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 16 · Original-PDF
Rückwärtige Bauten In den im Bauklassenplan speziell bezeichneten Gebieten können rückwärtige Bauten wie folgt realisiert werden: A Das rückwärtige Gebiet bleibt weitgehend unbebaut, zulässig sind lediglich kleinere freistehende eingeschossige Nebenbauten. B Das rückwärtige Gebiet darf flächendeckend überbaut werden. Maximale Gebäudehöhe ist oberkant Decke über dem Erdgeschoss.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.