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Art. 24 · Lärmempfindlichkeitsstufen

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 15 · Original-PDF

1Es gelten grundsätzlich die folgenden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Nutzungszonen- und Gesamtplan: Lärmempfindlichkeitsstufen

–Zentrumszone II1)

–Wohnzone II

– Arbeitszone 1
lll
– Arbeitszone 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.

lll

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ll

–Sportstättenzone lll

–Landwirtschaftszone lll

–Kleintiersiedlung/Familiengärten lll

–Flughafenzone lll

–ARA lll Im Rahmen von Gestaltungsplänen können andere Lärmempfindlichkeitsstufen festgelegt werden.

2In den im Nutzungszonenplan bezeichneten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe lll (Aufstufung nach Art. 43 Abs. 2 LSV).1) 1) Fassung gemäss Ziffer 3.5 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003.

–15 - 3.4 Vorschriften zum Städtebau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.