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Art. 12 · Mobilfunkanlagen

BZO Zonenreglement Bellach · S. 8 · Original-PDF

1 Zonenprioritäten Für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen gelten folgende Prioritäten: - 1. Priorität: Industrie- und Gewerbezone (I, RG), Gewerbezone mit Wohnen (GW) - 2. Priorität: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA), die Spezialzonen Bellach Ost (SBO), Grederhöfe (SGr) und die Wohnzone 4-geschossig (W4) In den übrigen Bauzonen sind visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen zulässig, wenn kein Standort in einem der Priorität 1 oder 2 zugeordneten Gebiet möglich oder sinnvoll ist. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen. Die Bewilligungsbehörde kann von den Mobilfunkbetreibern verlangen, dass innerhalb der Zonen mit gleicher Priorität Alternativstandorte geprüft werden. Baugesuche für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten sind bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.