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Art. 10 · Sexgewerbe

BZO Zonenreglement Bellach · S. 8 · Original-PDF

In den Wohn- und Mischzonen sowie allen Spezialzonen ist das Sexgewerbe (inkl. Kontaktbars und Ähnliches) nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.