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Art. 30ter · Es sind Wohnbauten und nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungsbetriebe

BZO Bau- und Zonenreglement Zuchwil · S. 4 · Original-PDF

1 Es sind Wohnbauten und nicht störende Gewerbe-, Dienstleistungsbetriebe Wohnzone und ein Quartierzentrum, sowie aareseitig eine Parkanlage zulässig. Rwerside [~ 30 PBG] 2 Es kann nur nach Gestaltungsplan GP (~ 44 if PBG) gebaut werden, ausge nommen von dieser Pflicht bleibt der Bereich des Riverside-Park. Der GP wird gleichzeitig mit der Umzonung in die WRi im Sinne eines «Rahmenge staltungsplanes» erlassen. ~ Die zulässige Geschossfläche oberirdisch beträgt im GP-pflichtigen Teil ins gesamt maximal 118100 m2 inklusive die verbleibenden Bestandesbauten. Es sind Gebäude unterschiedlicher Typologie zu erstellen. Zulässig sind ma ximal 7 Geschosse, in der Nord-West Ecke ist als lnitialprojekt ein hohes Haus mit 9 Geschossen und 30 Meter Gebäudehöhe und einem Geschoss flächenanteil von höchstens 5600 m2 möglich. Zusätzliche Attikageschosse sind nicht gestattet. Die Grünbereiche sind in die Tiefe des neuen Quartiers durchgehend anzuordnen und mit Park und Uferbereich der Aare zu vernet zen. Im Übrigen bleibt der Masterplan Riverside Areal insbesondere für die Anord nung und Gestaltung der Bauten, der Aussen- und Grünräume, der Ver kehrsanlagen sowie für die Ausgestaltung des Parks und die Aufwertung des Aareraumes in seinen Grundsätzen richtungsweisend. Folgeplanungen und Projekte über die ganze Zone müssen sich zudem auf die Leitsätze des «Teilleitbild Riverside» vom 27. Juni 2016 stützen. ~ Im Bereich der als Park gekennzeichneten Fläche ist eine öffentlich zugängli che Allmend für die Naherholung und für eine massvolle und ruhige Freizeitbetätigung zu schaffen. Der Park kann schrittweise erstellt werden, muss je doch nach Realisierung von 50% der Wohngebäude, spätestens aber

10Jahre nach Inkrafttreten der WRi, in wesentlichen Teilen nutzbar sein. 6 Die Grundeigentümerin erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Ge meinde ein Gesamtkonzept über den Park unter Berücksichtigung einer na turnahen Aufwertung des Aareufers und einen entsprechenden Etappenplan. Es behandelt Fragen der Gestaltung, der Nutzung, des Unterhalts und bein haltet den notwendigen Heckenersatz. Das Gesamtkonzept ist dem Amt für Raumplanung des Kantons zur Genehmigung zu unterbreiten. Die darauf ba sierenden Projekte der jeweiligen Realisierungsetappen werden im Baube willig ungsverfahren genehmigt. Die notwendigen Spezialbewilligungen blei ben vorbehalten. ~ Die Parkanlage ist naturnah zu gestalten und mit einheimischen und stand ortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Kleinbauten und Ein richtungen sind in zurückhaltendem Mass zulässig, soweit diese der Funktion des Parks als Freizeitanlage dienen; bestehende Bauten des ehemaligen Sportplatzes Widi dürfen einbezogen werden; die entsprechenden Ge schossflächen sind im Maximalwert in Abs. 3 nicht eingerechnet. Ein Wegnetz für den Langsamverkehr mit natürlichen und sickerfähigen Oberflächen muss den Zugang zum Park ermöglichen.

8Temporäre, zonenfremde Zwischennutzungen sind in altrechtlich erstellten Bauten zulässig, vorausgesetzt, dass deren Emissionen nicht höher sind als diejenigen der Arbeitszone ARi [~ 36~~1s, Abs. 1]. Die Baubehörde kann eine entsprechende, höchstens auf zehn Jahre befristete Bewilligung erteilen. Bei der Fristsetzung sind jedoch Mietverträge, die vor Inkrafttreten der WRi be standen, zum Vorneherein zu berücksichtigen. Die Bewilligung kann in be gründeten Fällen jeweils für weitere drei Jahre verlängert werden; ein An 180925-Zonenvorschriften.docx Seite 2/4 24. Mai 2018 Zonenvorschriften «Riverside» spruch auf Verlängerung besteht nicht. Bauliche Anpassungen und ergän zende Provisorien zu diesen Bauten, die für den zweckmässigen Betrieb ei ner Zwischennutzung notwendig sind, sind zulässig. ~ Für das neue Wohnquartier ist mit der Baueingabe zur 1. Etappe ein Ener giekonzept beizubringen. Dabei ist ein Standard entsprechend der 2000- Watt-Gesellschaft anzustreben. Die Wärmeerzeugung für die Wohnnutzung hat, soweit möglich, mit erneuerbarer Energie oder Abwärme zu erfolgen.

10Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. ~ Über den Perimeter Riverside WRi und ARi wird nach Massgabe von § 52bjs ein Monitoring zur Verkehrsentwicklung eingerichtet. ARi

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.