Art. 24 · Gefahrenzone Wasser - Mittlere Gefährdung
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 21 · Original-PDF
(Gebotsbereich)
1Besonders sensible Objekte sind im Gebotsbereich nicht zulässig. Das Bauten und Anlagen im Gebotsbereich heisst, Bauten und Anlagen
a)in denen sich besonders viele Menschen aufhalten und die schwierig zu evakuieren sind,
b)an welchen, beziehungsweise durch welche, grosse Folgeschäden auftreten können, wie z.B. Lager gefährlicher Stoffe,
c)an welchen grosse finanzielle Schäden zu befürchten sind. plan:team 21 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
2Bei Gefahr durch Überschwemmung/Übersarung sind die Zugänge Überschwemmung/Übersarung (Fenster, Oberlichter, Treppenabgänge etc.) zu den Untergeschossen erhöht auszuführen oder wasserdicht auszubilden. Wertkonzentrationen und Lagern von umweltgefährdenden Materialien im Untergeschoss sind zu vermeiden. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern.
3Mit dem Baugesuch sind die der Gefahrenquelle entsprechenden vorZuständigkeit gesehenen Sicherheitsmassnahmen zu beschreiben und zu begründen. Die Baubehörde prüft die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen. Sie kann im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens weiter gehende Abklärungen und Massnahmen, wie zum Beispiel Baugrunduntersuchungen oder Änderungen des Bauvorgangs, verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.