Art. 22 · Gestaltungsplanpflicht (PBG § 44ff)
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 17 · Original-PDF
1In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht sind wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.
2Zusätzlich zu den in § 46 PBG genannten Fällen kann der Gemeinderat in wichtigen Arealen gemäss § 5 dieses Reglements den Erlass eines Gestaltungsplanes verlangen.
3Die im Plan dargestellten Gebiete können, wo zweckmässig, unterteilt werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber. Das Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist so aufzuteilen, dass die restliche Arealentwicklung weiterhin möglich ist. Aufteilen der Gebiete in mehrere Teilpläne
4Die Bauherrschaft hat zu Beginn der Planung der Baubehörde eine KonZusammenarbeit mit den Behörden zeptstudie mit den Mindestanforderungen gemäss den nachfolgenden Absätzen zu unterbreiten. Der Gestaltungsplan ist in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde zu erarbeiten. Der Gemeinderat legt auf Antrag der zuständigen Fachkommission das Vorgehen fest und entscheidet, ob die Mindestanforderungen gemäss Abs. 5 ff. erfüllt sind. Er kann bei Bedarf externe Gutachter/ Experten zulasten der Bauherrschaft beiziehen.
5Es gelten § 44 ff. PBG. Im Besonderen sind folgende Elemente aufzuzeiMindestanforderungen gen: ■ Öffentliche und interne Erschliessung (inkl. Verkehrserzeugung und Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz), ■ Parkierung gemäss KBV Anhang III und VSS Norm SN 640 281, ■ Anforderungen für private Erschliessungsanlagen und für Parkplätze gemäss § 11 Baureglement, ■ Art der Nutzung, ■ Ortsbauliche Eingliederung (Bautypologie, Geschosszahl, Dichte, mögliche Baubereiche), Nachweis mittels 3D-Visualisierung und / oder Modell, ■ Freiraumgestaltung, ■ Strassenraumgestaltung, ■ Rücksichtnahme auf geschützte Einzelobjekte, angrenzende Siedlungsbilder oder schützenswerte Landschaften, ■ Allenfalls Lärmschutzmassnahmen, ■ Etappierung, ■ Nachweis über gemeinsame Anlagen gemäss § 41 KBV, plan:team 17 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 ■ Energiekonzept, ■ Entsorgungskonzept Gewerbe- und Siedlungsabfälle.
6Der Energiebedarf ist in einem Konzept aufzuzeigen. Neubauten sind Energiebedarf mit einer gemeinsamen Anlage für Heizung und Warmwasser mit Wärme zu versorgen.
7Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser ist zu 80% mit erneuerbarer Energie abzudecken (zum Beispiel mittels Erdsonde, Holz, Solarthermie, Grundwasser oder Umgebungsluft).
8Gestaltungsplanpflicht Nr. 1 a Platz vor dem Stahlwerk mit DirektorenZusätzliche Mindestanforderungen an haus und Hirschenpark (GB Nr. 1999) die Gestaltungspläne ■ Ziele gemäss Gebiet A im Anhang 1 Zonenreglement.
9Gestaltungsplanpflicht Nr. 1 b Platz vor dem Stahlwerk (GB Nr. 1999) ■ Ziele gemäss Gebiet A im Anhang 1 Zonenreglement, ■ Attraktive Nutzung und Gestaltung im Sinne des Zentrumsgebietes und der Zentrumsachse (Werkareal-West, Bahnhof), ■ Massstäbliche Ergänzung des historisch wertvollen Ensembles (schützens- und erhaltenswerte Bauten), ■ Typische Ruderalstandorte fördern, umsetzen öffentlich zugänglicher Freiräume, ■ Platane auf dem Parkplatz Stahlwerk wenn möglich erhalten.
10Gestaltungsplanpflicht Nr. 2 Gerlafingerhof und K3 ■ Dichte Zentrumsnutzung. Entlang der Bahnhof- und der Biberiststrasse Zentrumsnutzungen gemäss Zone, im dahinter liegenden Bereich Wohnen, ■ Aussenraumqualität als prägendes Element für die neue, verlängerte Mitte von Gerlafingen sichern, Zugang zum Bach sichern, ■ Historische und räumliche Qualtäten als Grundlage für die zukünftige Entwicklung nutzen: Bauten als Zeitzeugen erhalten, Abwertung verhindern, Integration der historischen Meisterwohnungen der Von Roll als Zeitzeugen mit ihren grosszügigen Gärten in die dichtere Bebauung, ■ Hohe Qualität der Bauten aufgrund der bedeutenden Lage entlang der Hauptstrasse, ■ Durchführung eines Qualitätsverfahrens als Grundlage für den Gestaltungsplan. plan:team 18 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen KtSO Zonenreglement Genehmigung Version 5
11Gestaltungsplanpflicht Nr. 3 Geviert Bahnhofpatz ■ Entwicklung der Areale des Bahnhofplatzes (BLS) und der angrenzenden Wohnzonen, ■ Dichte Nutzung dieses hocherschlossenen Areals, ■ Räumliche Fassung des Bahnareals, ■ Sicherstellen der Erschliessung für den Bus und einer attraktiven Bushaltestelle als Umsteigebahnhof, ■ Sicherstellen einer attraktiven Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr, ■ Durchführung eines Qualitätsverfahrens als Grundlage für den Gestaltungsplan.
12Gestaltungsplanpflicht Nr. 4 Geviert Bahnhofstrasse - Wilerstrasse - Schmiedenweg ■ Dichtere Nutzungen zur räumlichen Stärkung der Zentrumsachse, ■ Höchste Rücksichtnahme auf das wertvolle Ensemble, ■ Durchführung eines Qualitätsverfahrens als Grundlage für den Gestaltungsplan.
13Gestaltungsplanpflicht Nr. 5 und 6 Geviert nördlich Eisenhammerknoten ■ Dichtere Nutzungen zur räumlichen Stärkung der Zentrumsachse und der Biberiststrasse, ■ Räumliche Fassung des Raumes um den Eisenhammerknoten und der Biberiststrasse, ■ Schaffen eines Flanierbereichs, ■ Integration der schützenswerten Bauten ins Ensemble unter höchster Rücksichtnahme auf diese, ■ Dementsprechende Festlegung der Baubereiche gegenüber der Kantonsstrasse.
14Gestaltungsplanpflicht Nr. 7 Geviert Längmattstrasse bis Dorfbach ■ Ergänzen des umliegenden Siedlungsmusters mit einer dichten Überbauung, ■ Durchführung eines Qualitätsverfahrens als Grundlage für den Gestaltungsplan, ■ Öffentlichen Zugang zum Bach sicherstellen ■ Erschliessung klären. plan:team 19 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen KtSO Zonenreglement Genehmigung Version 5
15Gestaltungsplanpflicht Nr. 8 Geviert um den Platzraum Gemeindehaus ■ Dichtere Nutzungen zur räumlichen Stärkung des Platzraumes, ■ Schaffen eines attraktiven Strassenraums als Flanierbereich, im Besonderen Aufwertung Bereich zwischen Migros zur Kriegstettenstrasse, ■ Dementsprechende Festlegung der Baubereiche gegenüber der Kantonsstrasse.
16Gestaltungsplanpflicht Nr. 9 Sackmoos ■ Dichtere Nutzungen zur räumlichen Stärkung der Zentrumsachse, ■ Schaffen eines attraktiven Strassenraums als Flanierbereich, ■ Ergänzen des umliegenden Siedlungsmusters mit einer dichten Überbauung, ■ Durchführung eines Qualitätsverfahrens als Grundlage für den Gestaltungsplan, ■ Erschliessung klären.
17Gestaltungsplanpflicht Nr. 10 Geviert um den Platzraum Gemeindehaus und Kriegstettenstrasse ■ Dichtere Nutzungen zur räumlichen Stärkung des Platzraumes und der Kriegstettenstrasse, ■ Schaffen eines attraktiven Strassenraums als Flanierbereich, ■ Dementsprechende Festlegung der Baubereiche gegenüber der Kantonsstrasse.
18Gestaltungsplanpflicht Nr. 11 Sonnenfeldstrasse West ■ Berücksichtigung der Schutzziele der Ortsbildschutzzone 1, ■ Freihalten Hofbereich und Berücksichtigung der vorherrschenden Gebäudefluchten, ■ Bei jeglichen volumetrischen Änderungen, baulichen Erweiterungen, Anbauten, Vergrösserung der Geschossflächen, inkl. Balkone, Loggien etc. ist ein übergeordnetes Konzept über das gesamte Gebiet notwendig, ■ Geeignete Parkierung sichern.
19Gestaltungsplanpflicht Nr. 12 Zielmatten ■ Durchführen eines Studienauftrags mit mindestens 4 interdisziplinären Teams (Architektur, Landschaftsarchitektur, ev. Verkehrsplaner) als Grundlage für den Gestaltungsplan plan:team 20 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 ■ Berücksichtigung eines Doppel-Kindergartens mit Kinderhort (für Wohnbauten im GP-Perimeter wie auch für die umliegenden Wohnquartiere) ■ Übergang zwischen den verschiedenen Zonen und Nutzungen optimal gestalten ■ Ein viertes Vollgeschoss (Gesamthöhe max. 13.5 m) kann zugelassen werden; darüber hinaus sind Attikageschosse im Sinn von§ 17ter KBV nicht zulässig. ■ Umsetzen einer Langsamverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung zur Grütt- und Steinhölzlistrasse hin. ■ Es gilt eine Beschränkung des Abflussbeiwertes auf c = 0.15, was über Retention und Versickerung zu erreichen und nachzuweisen ist.
20Gestaltungsplanpflicht Nr. 13 Buchenstrasse ■ Gestaltung des Siedlungsrands gegen die Landwirtschaftszone hin, ■ Gute Freiraumgestaltung entlang des Siedlungsrands und innerhalb des Siedlungsgebiets.
21Gestaltungsplanpflicht Nr. 14 Kriegstettenstrasse Ost ■ In den beiden Parzellen GB Nr. 677 und 1345 sind die Anforderungen der Störfallvorsorge zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.