Art. 18 · Landwirtschaftszone, LW
BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 14 · Original-PDF
(§ 37bis PBG)
1Sicherung ausreichender Kulturflächen für die Landwirtschaft und die Zweck Landesversorgung sowie zum Schutze von Natur und Landschaft.
2Bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nutzung in den BeNutzung reichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und Obstbau und überwiegend bodenabhängig produzierender Gartenbau mit Erhalt und/oder Schaffung der not- wendigen ökologischen Ausgleichsflächen.
3Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die entsprechenden Bestimmungen von RPG (Eidg. Raumplanungsgesetz) und PBG (Kant. Planungs- und Baugesetz).
4Die Bauweise der zulässigen Bauten hat sich an ortsüblichen Bauformen Bauweise zu orientieren. Bauten haben sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsgestaltung und Bepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. plan:team 14 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.