Art. 41 · Zone für Schrebergärten
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF
SCH
1Zweck Die Zone für Schrebergärten dient dem Betrieb von Schrebergärten.
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2Nutzung Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb von Schre-
bergärten notwendig sind. Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht ge-
stattet. Die bestehenden Bauten können im Rahmen der Besitzstands-
wahrung unterhalten werden.
3Baumasse a Für neue Bauten und Anlagen gelten die folgenden Masse:
Länge (inkl. Dachvorsprung) max. 5.00 m
Breite max. 4.00 m
Traufhöhe max. 2.60 m
Firsthöhe max. 3.00 m
b Als Dachform mit einem Dachvorsprung von max. 60 cm und min. 10
cm sind gestattet:
Pultdach, mit max. 20% Gefälle
Flachdach
Sattelfdach
Für die Bedachung sind Ziegel (braun oder rot), Dachpappe, Welleternit
(braun) oder vergleichbare Kunststoffe zulässig.
c Alle Arten von Sichtbeton oder Mauerwerk sind untersagt. Das Funda-
ment darf bis höchstens 30 cm über den Boden betoniert werden.
4Besondere Bestimmungen Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,
Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung an-
zupassen.
5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Empfindlichkeitsstufenplan
bezeichnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.