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Art. 41 · Zone für Schrebergärten

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF

SCH

1Zweck Die Zone für Schrebergärten dient dem Betrieb von Schrebergärten.

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2Nutzung Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb von Schre-

bergärten notwendig sind. Wohnwagen und Wohnmobile sind nicht ge-

stattet. Die bestehenden Bauten können im Rahmen der Besitzstands-

wahrung unterhalten werden.

3Baumasse a Für neue Bauten und Anlagen gelten die folgenden Masse:

Länge (inkl. Dachvorsprung) max. 5.00 m

Breite max. 4.00 m

Traufhöhe max. 2.60 m

Firsthöhe max. 3.00 m

b Als Dachform mit einem Dachvorsprung von max. 60 cm und min. 10

cm sind gestattet:

Pultdach, mit max. 20% Gefälle

Flachdach

Sattelfdach

Für die Bedachung sind Ziegel (braun oder rot), Dachpappe, Welleternit

(braun) oder vergleichbare Kunststoffe zulässig.

c Alle Arten von Sichtbeton oder Mauerwerk sind untersagt. Das Funda-

ment darf bis höchstens 30 cm über den Boden betoniert werden.

4Besondere Bestimmungen Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,

Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung an-

zupassen.

5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Empfindlichkeitsstufenplan

bezeichnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.