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Art. 4 · Einsprache / Beschwerde im Baubewilligungsverfahren
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 2 · Original-PDF
Einsprache / Beschwerde im Baubewilligungs
verfahren
1 Gegen Verfügungen und Entscheide der Baubehörden kann beim Baudepartement des Kantons
Solothurn Beschwerde geführt werden.
2 Beschwerden sind innert 10 Tagen, vom Datum der Zustellung des Entscheides an gerechnet,
schriftlich und begründet einzureichen. Für das Verfahren ist das Gesetz über den Rechtsschutz
in Verwaltungssachen massgebend.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.