Art. 39 · Zone für Sport und Erholung
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF
SE
1Zweck Sicherung der zur Ausübung spezieller Sport- und Freizeitaktivitäten
benötigen Flächen und Anlagen.
2Nutzung Es sind kleinere Bauten und Anlagen zulässig, die für das Betreiben der
jeweiligen Nutzung notwendig sind. Die bestehenden Bauten können im
Rahmen der Besitzstandswahrung unterhalten werden.
3Baumasse Für neue Bauten und Anlagen:
Geschosszahl
1G
Gebäudehöhe max. 4.50 m
4Besondere Bestimmungen a Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportio-
nen, Bauart, Dachform, Materialien, farbliche Gestaltung) der Umgebung
anzupassen.
b Der Waldabstand gemäss Bauzonenplan gilt nur für Hochbauten. Anla-
gen dürfen bis 6 m an den Waldrand errichtet werden
5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.