Art. 37 · Industriezone mit beschränkter Bauhöhe
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15 · Original-PDF
ImB
1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.
2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).
3Baumasse Grünflächenziffer min. 10%
Gebäudehöhe beschränkt auf die absolute Höhe von 466.50 m.ü.M.
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)
4Umgebung a Die Baubehörde kann im Einzelfall zusätzliche Anpflanzungen verlan-
gen. Dem Baugesuch ist ein Plan der Freiflächengestaltung beizulegen.
b Mindestens die Hälfte der nach Grünflächenziffer verlangten Fläche ist
mit Bäumen, Sträuchern und Hecken zu bepflanzen, wobei nach Mög-
lichkeit pro 1500 m2 Arealfläche mindestens ein hochstämmiger Baum
zu pflanzen ist.
6Empfindlichkeitsstufe ES IV
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.