Art. 36 · Industriezone 2
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15 · Original-PDF
I 2
1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.
2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone 1 (§ 35).
3Baumasse a Grünflächenziffer min. 10%
Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe max. 10.0 m
(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)
b Die Länge, Höhe und Gestaltung der Gebäude haben auf die benach-
barten Zonen Rücksicht zu nehmen.
4Umgebung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).
5Besondere Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).
6Empfindlichkeitsstufe ES IV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.