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Art. 36 · Industriezone 2

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15 · Original-PDF

I 2

1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.

2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone 1 (§ 35).

3Baumasse a Grünflächenziffer min. 10%

Gebäudehöhe, resp. Firsthöhe max. 10.0 m

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)

b Die Länge, Höhe und Gestaltung der Gebäude haben auf die benach-

barten Zonen Rücksicht zu nehmen.

4Umgebung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).

5Besondere Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).

6Empfindlichkeitsstufe ES IV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.