Art. 31 · Kernzone St. Urs K St. Urs
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 12 · Original-PDF
1Zweck Zentrumbereich für Arbeiten, Wohnen, Einkaufen.
2Nutzung a Es sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht-
störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit zwei Geschossen
zulässig. Im Erdgeschoss sind vorwiegend Geschäftsräume zu erstellen.
b Der Gestaltungsplan ist obligatorisch, wobei die Baumasse unter Abs. 4
als Richtwerte gelten.
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse Ausnützungsziffer für Wohnungen und Dienstleistungsbetriebe 0.45
für Geschäftsräume im Erdgeschoss zusätzlich 0.20
Grünflächenziffer
min. 25%
–Baumäquivalent pro Baum 30 m2
Geschosszahl
2G
Gebäudehöhe
max. 7.50 m
Gebäudelänge
max. 40 m
411
5Ausnahmen Die Baubehörde kann für Kleinbauten, An-, Um- und Aufbauten, unter
Einhaltung der jeweiligen Zonenbestimmungen, auf die Gestaltungs-
planpflichten verzichten. Für Neubauten ist der Gestaltungsplan in jedem
Fall obligatorisch.
6Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.