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Art. 31 · Kernzone St. Urs K St. Urs

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 12 · Original-PDF

1Zweck Zentrumbereich für Arbeiten, Wohnen, Einkaufen.

2Nutzung a Es sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie nicht-

störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit zwei Geschossen

zulässig. Im Erdgeschoss sind vorwiegend Geschäftsräume zu erstellen.

b Der Gestaltungsplan ist obligatorisch, wobei die Baumasse unter Abs. 4

als Richtwerte gelten.

3Bauweise Offene Bauweise

4Baumasse Ausnützungsziffer für Wohnungen und Dienstleistungsbetriebe 0.45

für Geschäftsräume im Erdgeschoss zusätzlich 0.20

Grünflächenziffer

min. 25%

–Baumäquivalent pro Baum 30 m2

Geschosszahl

2G

Gebäudehöhe

max. 7.50 m

Gebäudelänge

max. 40 m

411

5Ausnahmen Die Baubehörde kann für Kleinbauten, An-, Um- und Aufbauten, unter

Einhaltung der jeweiligen Zonenbestimmungen, auf die Gestaltungs-

planpflichten verzichten. Für Neubauten ist der Gestaltungsplan in jedem

Fall obligatorisch.

6Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-

net).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.