Art. 26 · Wohnzone zweigeschossig W
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 10 · Original-PDF
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1Zweck Normale Wohnzone
2Nutzung a in der Wohnzone W 2 sind ein- oder zweigeschossige, alleinstehende
oder zusammengebaute Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu-
lässig
b Die verdichtete Bauweise ist mit Gestaltungsplan möglich. In diesem
Fall gelten die Bestimmungen unter § 27 (Wohnzone W 2D).
3Bauweise Offene Bauweise
4Baumasse Ausnützungsziffer max. 0.40
Grünflächenziffer min. 40%
Geschosszahl 1 oder 2 G
Gebäudehöhe max. 7.50 m
Gebäudelänge max. 40 m
5Erdgeschosskote a Die Kote des fertigen Erdgeschossbodens darf diejenige der nächstlie-
genden Strasse höchstens um 100 cm übersteigen.
b Für Hinterlieger gilt die Koten- Bestimmung sinngemäss in Bezug auf
den nächstliegenden Rand der angrenzenden Privaterschliessung. Hö-
henlage und Abgrenzung solcher Privaterschliessungen werden im Bau-
bewilligungsverfahren festgelegt. In stark geneigtem Gelände von über
8% Gefälle, kann die Baubehörde diese Vorschriften sinngemäss auf
das gewachsene Terrain beziehen.
6Umgebung Es ist eine starke Durchgrünung mit standortheimischen, regionstypi-
schen Bäumen und Sträuchern anzustreben.
7Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.