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Art. 20 · Aussenantennen
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 7 · Original-PDF
1 Aussenantennen, Parabolspiegel und anderweitige Anlagen, benötigen eine Baubewilligung.
2 Vorbehalten bleibt die Bewilligung von Sende- und Empfangsanlagen der Feuerwehr, Polizei,
öffentlicher Dienste, Industrie und Funkamateure sowie Industrie- und Gewerbebetriebe.
3 Die Bestimmungen der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz müssen beachtet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.