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Art. 35 · Nebenräume

BZO Unterengstringen · S. 12 · Original-PDF

1In Wohnhäusern sind ausreichend Nebenräume und Einstellgelegenheiten für Vorräte, Hausrat und dergleichen im Umfang von mindestens 8% der Gesamtnutzfläche, mindestens aber 8 m2 pro Wohnung (5 m2 pro Wohnung mit max. 2 Zimmern) und ausreichend Waschküchen und Trockenräume zu erstellen.

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Abstellflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.